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LÖSCHI-Gruppe
September 10, 2010 (16:00 - 17:00)
Die LÖSCHI-Gruppe der Feuerwehr Neustadt trifft sich um 16:00 Uhr am Feuerwehrhaus. Wir freuen uns auf euer Kommen!
Jugendfeuerwehr Neustadt
September 17, 2010 (17:30 - 19:30)
Die Jugendfeuerwehr Neustadt trifft sich um 17:30 Uhr am Gerätehaus zur monatlichen Übung.
Atemschutzübung der Feuerwehr Neustadt am 25.09.2009
September 24, 2010 (19:30 - 21:30)
Die Übung muss leider aus terminlichen Gründen abgesagt werden. Über einen Ersatztermin wird frühzeitig informiert!
Übung der Feuerwehr Neustadt am Main
Oktober 06, 2010 (19:00 - 21:00)
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Die Feuerwehr informiert
Info 02/07 Drucken E-Mail
Werte Mitbürger von Neustadt und Erlach,

es gibt verschiedene Wege die Öffentlichkeit über Probleme in unserem Ort zu informieren. Wir haben uns entschieden, Sie mit diesem offenen Brief auf ein wachsendes Problem aufmerksam zu machen.

In letzter Zeit gab es durch Jugendliche in Neustadt verschiedene Versuche der Brandstiftung.Diese wurden dabei, durch Feuerwehrangehörige auf „frischer Tat“ ertappt. So zum Beispiel bei dem Versuch eine Bushaltestelle anzuzünden. So eine Entwicklung in diesem Bereich gibt uns zu denken. Auch Ihnen sollte es zu denken geben, wenn Kinder fremdes Eigentum in Brand stecken.

Wir glauben dabei, dass es sich um reines „COOL SEIN“ handelt, um den starken Helden in einer Gruppe zu monieren. Dieses Gehabe stellt jedoch eine Gefährdung der Allgemeinheit dar und ist dazu eine Straftat. Wir möchten Ihnen und den Jugendlichen bewußt machen, welche Konsequenzen dieses „COOL SEIN“ nach sich zieht. Hierzu haben wir den § 306 des StGB kurz mit in diesen Brief aufgenommen:
 

                                                            StGB - Abschnitt 28.
                                                   Gemeingefährliche Straftaten
                                                            § 306 Brandstiftung

          (1) Wer fremde

                        1. Gebäude oder Hütten,

                        2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,

                        3. Warenlager oder – vorräte,

                        4. Kraftfahrzeuge, Schienen-,Luft oder Wasserfahrzeuge,

                        5. Wälder, Heiden oder Moore oder

                        6. land-,ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

      
                in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit
                Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
 
        (2) in minder schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
 
Wir von der Feuerwehr bitten Sie im Interesse der Allgemeinheit, mit Ihren Kindern zu sprechen. Verschließen Sie nicht die Augen mit dem Satz: „mein Kind macht so etwas nicht“, denn es könnte genau auch Ihr Kind sein. Die uns namentlich bekannten Jugendlichen, wurden ermahnt und ganz deutlich darauf hingewiesen, daß wir uns nicht davor scheuen werden, Anzeige zu erstatten.
 
 
Diesen Artikel können Sie hier auch als PDF-Datei downloaden.
 

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